Kapitalbereitstellung
- Interessengleichheit: Balance von Gleichheit und Anreiz ist hier das Thema
Capital Calls mit erhöhtem Anreiz: Zur Anreizerhöhung auf eine hohe IRR wird in den Einzahlungsbescheiden geregelt (Take-down-Schedules, draw-downs, capital calls), zu welchen Zeiten die originären Investoren ihre zugesagten Mittel leisten müssen - Flexible Just-in-time-Vereinbarungen: Anstelle früher üblicher starrer Kapital-Andienungsregeln erfolgt heute der Kapitalabruf bei Bedarf, zB zwischen 5 und 60 Tagen
Verwaltungsgebühren
- Managementgebühren: nach Vereinbarung
- Deckung laufender Kosten: Je nach Projekt
- Transaktionsgebühren
- Es lässt sich für die verschiedensten Tätigkeiten Transaktionsgebühren vereinbaren
- Es ist Vorsicht geboten, dass die „Wertschöpfung“ durch „Wertschröpfung“ mittels zahlreicher fees in den Hintergrund tritt.
- Absichtliche Verkaufsverzögerungen
- Fondsmanagement will länger in den Genuss der Management fees gelangen
- Dem originären Investoren werden so die Chancen für die Teilnahme an einem neuen deal genommen
- Höchstinvestitionsdauern als Mittel gegen Missbrauch
Ergebnisverteilung
- Carried Interest: Entschädigung für Erreichung der prognostizierten Eigenkapitalrendite.
- Je höher die Management fee ist, desto geringer ist der Anreiz ein hohes IRR zu erreichen.
- Catch-up-Klauseln: Solche Klauseln in Form von Wasserfall-Modellen ermöglichen den Carrier Interest zu relativieren.
- Claw-back-Klauseln:
- Denkbar sind zwei Auszahlungszeitpunkte:
- auf Portfolioebene oder
- nach jeder durchgeführten Transaktion.
- Diese Klauseln schützen den originären Investoren davor, dass nicht mehr als vereinbart an die Fondsgesellschaft ausbezahlt wird.
- Denkbar sind zwei Auszahlungszeitpunkte:
- Bürgschaften: Originäre Investoren wollen heute die ihnen zustehende Rendite bestmöglichst sichern.
- True-ups: Sog. true-ups dienen dazu, claw-back-Klauseln handhabbar zu machen: Der carrier interest wird vierteljährlich auf ein internes Konto einbezahlt, um die plötzliche Belastung bei der Fondsabwicklung zu vermeiden.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.