Begriff
Wohnung, in welcher ein Ehepaar (resp. registrierte gleichgeschlechtliche Partner) seinen gemeinsamen Haushalt resp. die Familie ihren Lebensmittelpunkt hat.
Kündigung der Familienwohnung durch den Mieter
Ist nur ein Ehegatte Mieter, muss der andere Ehegatte gemäss OR 266m dennoch der Kündigung ausdrücklich zustimmen (am Besten mittels Mitunterzeichnung der Kündigung; eine mündliche Erklärung gegenüber dem Vermieter bis zum Beginn der Kündigungsfrist genügt)
Kündigung der Familienwohnung durch den Vermieter
Unabhängig, ob nur ein Ehegatte oder beide Mieter sind, muss der Vermieter den Ehegatten ein Kündigungsformular separat zustellen (OR 266n)
Folgen bei Missachtung der Formvorschriften
Die Kündigung ist nichtig (vgl. Begriffe).
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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