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Renovationskündigung

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Spezialfall Kündigung infolge Renovation

Rechtsgebiet:
Renovationskündigung
Stichworte:
Renovationskündigung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • nur im Rahmen einer ordentlichen Kündigung (d.h. unter Einhaltung der vertraglichen resp. gesetzlichen Kündigungsfristen und -termine) möglich
  • grundsätzlich darf eine Kündigung nicht gegen Treu und Glauben verstossen, d.h. sie darf nicht ohne objektives, ernsthaftes und schützenswertes Interesse ausgesprochen werden
  • grundsätzlich ist es Sache des Vermieters, ob, wann und in welchem Umfang er ein Mietobjekt sanieren will
  • ob ein Verbleiben der Mieterschaft im Mietobjekt theoretisch möglich wäre und diese bereit wären die Einschränkung zu akzeptieren, ist unerheblich
  • entscheidendes Kriterium ist, ob die Sanierungsarbeiten durch die Benutzung als Wohn- oder Geschäftsraum tangiert (d.h. verteuert oder verlängert) werden
  • damit geplante Sanierungsarbeiten aber zur Kündigung berechtigen, müssen sie so umfassend sein, dass
    • der Verbleib des Mieter im Mietobjekt die Sanierungsarbeiten erschweren resp. verzögern würde
    • gemäss Bundesgericht ist dies nicht der Fall bei:
      • Streichen von Wänden
      • Aussenrenovationen
      • Balkonanbauten
    • folgende Arbeiten sprechen für eine umfassende Sanierung:
      • Grundrissänderungen
      • Küche- und Badsanierung führen zu deren Unbenutzbarkeit
      • Sanierung von Fallleitungen
  • werden Sanierungsarbeiten nur als Kündigungsgrund vorgeschoben, ist die Kündigung missbräuchlich

Weiterführende Informationen

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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