Die Restrukturierungsmassnahmen setzen nach Erledigung der IST-Analyse die Erarbeitung einer SOLL-Analyse voraus. Betroffen sind in der Regel folgende Unternehmensbereiche:
- Personalwesen
- Finanzen
- Entwicklung (F&E)
- Materialwesen
- Produktion
- Vertrieb
- Management.
Im Brennpunkt von Restrukturierungsmassnahmen stehen meistens Ziffer 2, 5 und 6.
Die Restrukturierungsmassnahmen können sehr unterschiedlich sein und hängen ab von
- Branche
- Unternehmensgrösse
- Gesellschaftsform (Personen- oder Kapitalgesellschaft)
Restrukturierungsplan
Die Ergebnisse der SOLL-Analyse sind in einem Restrukturierungsplan zusammenzufassen. Dieser setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
- Restrukturierungsplan
- Planbilanz
- Plangewinn- und Verlustrechnung
- Liquiditätsplan (auch Liquiditätsvorschau).
Trotz Druck und Zeitnot darf nicht von den für gesunde Unternehmen üblichen Massnahmen abgewichen werden wie systematische
- Planung
- Entscheidung
- Umsetzung
- Kontrolle.
Die besondere Situation, die oft nicht verlässlichen Informationen und Daten sowie die Inkompetenz eines Teils der Mitarbeiter verlangt in Anbetracht der Erkenntnisse der Detailarbeit oft
- Aenderungen der Planung
- Nachjustieren der Planung.
Dabei sollte der Eindruck vermieden werden, die Sanierung laufe unsystematisch ab oder stelle gar eine Farce dar. Anpassungen sind daher den Mitarbeitern zu begründen.
Die Akzeptanz des Restrukturierungsplans muss bei allen Beteiligten erkämpft werden. Erst dann besteht Gewähr für eine ordnungsgemässe Umsetzung.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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