Die Restrukturierung mit ihren betriebswirtschaftlich-organisatorischen Auswirkungen zeitigt nur, aber immerhin mittelbare Steuerfolgen, v.a. bei einem Turnaround mit mehr Gewinn und folglich mehr Ertragssteuern. Bei einem Misslingen des Restrukturierungsvorhabens bleiben oder steigen die Verluste und es sinkt die Steuerlast.
Die über das Quantitativ hinausgehenden Steuerfolgen können v.a. (rechtliche) Umstrukturierungsvarianten wie Fusion, Spaltung, Ausgliederung, Umwandlung etc. zeitigen.