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Rotlichtkontrolle / Rotlichtüberwachung

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Einwendungen und Akteneinsicht

Rechtsgebiet:
Rotlichtkontrolle / Rotlichtüberwachung
Stichworte:
Rotlicht, Rotlichtkontrolle, Rotlichtüberwachung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vorgehensmöglichkeiten

Das Vorgehen ist im konkreten Einzelfall und nach genauer Analyse zu entscheiden:

  • Eingabe an die Polizei mit begründeten Einwendungen oder
  • Vorbringen der Einwendungen erst im Strafverfahren, zB nach Akteneinsicht.

Akteneinsicht

Sie können Akteneinsicht erst im Gerichtsverfahren verlangen. Die Polizei gibt Ihnen vorher keine Einsicht und händigt keine Fotos aus.

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

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