Vorgehensmöglichkeiten
Das Vorgehen ist im konkreten Einzelfall und nach genauer Analyse zu entscheiden:
- Eingabe an die Polizei mit begründeten Einwendungen oder
- Vorbringen der Einwendungen erst im Strafverfahren, zB nach Akteneinsicht.
Akteneinsicht
Sie können Akteneinsicht erst im Gerichtsverfahren verlangen. Die Polizei gibt Ihnen vorher keine Einsicht und händigt keine Fotos aus.