- Ausschluss der Öffentlichkeit (geheim)
- nur eine Instanz / rasche Verfahrensdauer / Kostengünstigkeit
- Möglichkeit der Vorausbestimmung
- des Sitzes des Schiedsgerichts (zB neutrale und schiedsfreundliche Schweiz)
- der Richterzahl (zB Einzelschiedsrichter)
- des anwendbaren materiellen Rechts
- der Verfahrenssprache.
- Rasche, beinahe weltweite Vollstreckbarkeit dank New Yorker Uebereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche von 1958 (SR 0.277.12), dem 142 Staaten beigetreten sind.
Drei von vier Unternehmen setzen bei grenzüberschreitenden Rechtsgeschäften auf Schiedsgerichte.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.