Eurojust-Abkommen
Europäische Einheit für justizielle Zusammenarbeit (kurz „Eurojust“) ist die EU-Agentur, die grenzüberschreitende Strafverfahren auf europäischer Ebene koordiniert. Insbesondere werden Informationsaustausch und Untersuchung der grenzüberschreitenden Kriminalität zwischen den nationalen Justiz- und Polizeibehörden koordiniert und gefördert.
Koordinationsschwerpunkte sind Prävention und Bekämpfung u.a.:
- Terrorismus
- illegaler Waffenhandel
- Drogenhandel
- Menschenhandel
- Kinderpornografie
- Geldwäsche (schweizerisch: Geldwäscherei)
» EUROJUST: The European Union’s Judicial Cooperation Unit
» Einheit für justizielle Zusammenarbeit der Europäischen Union (EUROJUST)
Beitritt der Schweiz
Die Schweiz arbeitete schon länger fallweise mit Eurojust zusammen und ist am 22.07.2011 formell dem Abkommen beigetreten.
» Medienmitteilung: «Schweiz und Eurojust wollen verstärkt zusammenarbeiten»
» Originaltext: Abkommen zwischen der Schweiz und Eurojust vom 27.11.2008
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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