Die Steuerpraxis zum Ertrag aus Schneeballsystemen (= Ertrag aus beweglichem Vermögen) wird auf Bundessteuerebene (DBG) wie folgt differenziert:
1. Auszahlungen = steuerpflichtige Realisierungen, soweit sie nicht rückerstattet werden müssen.
2. Fälle von Absichts- und Deliktsanfechtung (SchKG 288):
- Stehen gelassene Gutschriften (einredebelastet) = nicht realisiertes Einkommen / keine Besteuerung
- Rückforderung / Rückerstattung von Auszahlungen = e contrario revisionsfähig, da als steuerpflichtige Realisationen nur solche gelten, deren Auszahlungen nicht zurückerstattet werden müssen (vgl. Ziff. 1 oben)
- Verlust aus Einlagen = nicht absetzbarer Kapitalverlust.