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Schneeballsystem / Pyramidensystem / Ponzi-Modell

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Rechtliches

Rechtsgebiet:
Schneeballsystem / Pyramidensystem / Ponzi-Modell
Stichworte:
Ponzi-Modell, Pyramidensystem, Schneeballsystem, Schneeballsysteme
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Verbot

In der Schweiz sind Schneeballsysteme verboten.

Rechtsgrundlagen

Unlauterkeit (UWG 3 Abs. 1 lit. r)

UWG 3 Abs. 3 lit. r erklärt Schneeball-, Lawinen- und Pyramidensysteme für unlauter. Kriterium: eine Unlauterkeit wird v.a. dann angenommen, wenn der Vorteil für die System-Teilnehmer weniger im Verkauf oder im Waren- bzw. Leistungs-Verbrauch liegt, den hauptsächlich in der Anwerbung weiterer Teilnehmer.

Je nach Aufbau und Funktionsweise wir auch gegen folgende weitere Normen bzw. Gesetze verstossen:

Abgrenzungskriterien

Die Beurteilung, ob es sich um ein legales Vertriebs- oder ein illegales Schneeballsystem handelt, ist nicht immer einfach:

  • Fliessende Übergänge
  • Ausgestaltung legal, praktische Umsetzung illegal

Kontrollfrage:

Die Kontrollfrage bringt die Lösung:

Würde der Teilnehmer das Produkt auch dann kaufen, wenn er keine Provision für die Vermittlung von Neukunden kriegen würde?

Indizien für ein illegales Schneeballsystem sind:

1. Verdienstmöglichkeiten: Vorteile aus Anwerbung neuer Mitglieder, sog.„selbständiges Einkommen“
2. Produktepreis: zu hoch
3. Handelsmarge: zu hoch
4. Vertriebsprovision: übersetzt
5. Kaufsbereitschaft Kunden: über normale Vertriebskanäle gering

Für die Abgrenzung legaler Vertriebssysteme von illegalen Schneeballsystemen wird auf das Kriterium der sog. „Ausschliesslichkeit“ abgestellt:

Kann oder muss die Eintrittssumme nur über die Anwerbung neuer Teilnehmer amortisiert werden, liegt ein Schneeballsystem vor.

  • Detailkriterien: Amortisationsbetrag, Anwerbungsmöglichkeit, neue Mitglieder zu finden und Marktsättigung
  • Realisationsmöglichkeit? „Zufall“ » lotterieähnliches Element » verbotenes Schneeballsystem.

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