Normalfall: Gleicher Schuldner von Anfang bis Ende
Im Normalfall bleiben in einem Forderungsverhältnis Gläubiger und Schuldner von Beginn bis zur Beendigung durch Tilgung dieselben Personen. – Mithin stellt ein Wechsel der Person des Schuldners ein Ausnahmefall dar.
Ausnahme: Schuldnerwechsel
In verschiedenen Sachverhalts-Situationen (Erscheinungsformen) sind Schuldnerwechsel anzutreffen:
- Schuldübernehmer tritt an die Stelle des bisherigen Schuldners, kraft Rechtsgeschäft
- Vermögensübergang von einem auf einen andern Rechtsträger (Universalsukzession)
- Übernahme eines Vermögens oder Geschäfts (OR 181)
- Parteiwechsel (zB Vertragsübertragung)
Schuldübernahme = Schuldnerwechsel
Die Schuldübernahme bewirkt einen Schuldnerwechsel:
- An die Stelle des ursprünglichen Schuldners tritt ein Anderer.
Zession als Gegenstück
Die Schuldübernahme ist das spiegelbildliche Gegenstück des Gläubigerwechsels durch
Im Gegensatz zur Abtretung mit Gläubigerwechsel, wo es dem Schuldner gleichgültig sein kann, an wen er verzinst und bezahlt, ist es bei der Schuldübernahme mit Schuldnerwechsel völlig anders:
- Die Interessen des Gläubigers werden durch die Person des Schuldners und dessen Bonität massgeblich beeinflusst, je nach dem ist die Forderung werthaltiger oder nicht.
Schuldübernahme-Prozedere
Die Schuldübernahme gliedert sich in zwei wesentliche Teile:
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