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Schuldübernahme

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Erscheinungsformen

Rechtsgebiet:
Schuldübernahme
Stichworte:
Schuldübernahme
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

In der Praxis sind zwei Grundarten von Schuldübernahmen anzutreffen:

vertragliche Schuldübernahme (einer einzelnen Schuld!)

Schuldnerwechsel ohne Schuldübernahmevertrag

    • Universalsukzession
    • Vertragsübernahme (Parteiwechsel)
      • =   Auswechslung der Vertragspartei, indem die neue Partei an die Stelle der alten in das ganze Vertragsverhältnis mit seinen Forderungen, Schulden und weiteren Bestandteilen eintritt
      • Anwendungsfälle
      • Abgrenzung zum Vertragsbeitritt
        • Die Vertragsübernahme darf nicht mit der Figur des Vertragsbeitritts verwechselt werden: Beim Vertragsbeitritt tritt ein Dritter als weitere Partei auf der einen Parteiseite des bestehenden Rechtsverhältnisses hinzu, mit der Wirkung
          • als Solidarschuldner und
          • als Gesamtberechtigter,
          • je nach Abrede, partiell, solidarisch oder gesamthänderisch
    • Übergang durch Gerichtsurteil

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