LAWINFO

Schweizer Bürgerrecht

QR Code

Eignung für Einbürgerung

Rechtsgebiet:
Schweizer Bürgerrecht
Stichworte:
Schweizer Bürgerrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Nebst des Wohnsitzerfordernisses wird in der Schweiz verlangt, dass der Gesuchssteller zur Einbürgerung geeignet ist (Art. 14 BüG). D.h. das er insbesondere:

  • in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert ist.
  • mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut ist.
  • die schweizerische Rechtsordnung beachtet.
  • und die innere und äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährdet.

Die Eignungsprüfung wird i.d.R. vom Wohnsitzkanton im Auftrag des Bundes durchgeführt.

Hinweis

Siehe hierzu auch: 

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.