Grundlage
Die SICAF veröffentlicht für jede kollektive Kapitalanlage einen Prospekt, der folgendes enthält:
- Fondsreglement
- Ausnahme
- Mitteilung, wo dieses vor Vertragsschluss bzw. vor Zeichnung separat bezogen werden kann
- Ausnahme
- vom Bundesrat vorgeschriebene Prospektangaben
- Nennung in jeder Werbung, wo der Prospekt erhältlich ist
Der Prospekt ist interessierten Personen auf Verlangen vor Vertragsabschluss bzw. vor der Zeichnung kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Prospektänderungen sind unverzüglich der FINMA einzureichen.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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