Grundlage
Die SICAF veröffentlicht für jede kollektive Kapitalanlage einen Prospekt, der folgendes enthält:
- Fondsreglement
- Ausnahme
- Mitteilung, wo dieses vor Vertragsschluss bzw. vor Zeichnung separat bezogen werden kann
- Ausnahme
- vom Bundesrat vorgeschriebene Prospektangaben
- Nennung in jeder Werbung, wo der Prospekt erhältlich ist
Der Prospekt ist interessierten Personen auf Verlangen vor Vertragsabschluss bzw. vor der Zeichnung kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Prospektänderungen sind unverzüglich der FINMA einzureichen.