Besteuerung des Rechtsträgers
Die SICAF ist als Aktiengesellschaft (AG) eine juristische Person, auf die die Unternehmenssteuern anwendbar sind. – Die Besteuerung der SICAF folgt nicht der mit dem KAG neu eingeführten sog. transparenten Besteuerung (Steuertransparenz).
Besteuerung des Anteilsinhabers
Der Kapitalertrag ist einkommenssteuerpflichtig; der Anteilswert per 31.12. ist vermögenssteuerpflichtig.
Aus Sicht des Anlegers sind steuerfreie Kapitalgewinne dem steuerbaren Vermögensertrag vorzuziehen. Für die Steuerfreiheit der Kapitalgewinne ist aber die getrennte Ausschüttung bzw. bei Thesaurierung der getrennte Ausweis entscheidend. Ohne Beachtung dieser Voraussetzungen unterliegen die so erzielten Kapitalgewinne für den Anleger der Einkommenssteuer.
Bei der SICAF wird die Rückgabe der Beteiligungsanteile als steuerbarer Vermögensertrag (Liquidationsdividende) betrachtet; es ist daher zu prüfen, ob die Anteile anstelle einer Rückgabe besser an Dritte veräussert werden.
Weiterführende Informationen
ESTV-Kreisschreiben Nr. 25: Besteuerung kollektiver Kapitalanlagen und ihrer Anleger (05.03.2009)
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:AktionärbindungsvertragEinleitung zum AktionärbindungsvertragAutoren:UnternehmensnachfolgeEinleitung zur UnternehmensnachfolgeAutoren:VR-Haftung / Haftung des Verwalt...Einleitung zur Haftung des VerwaltungsratsAutoren:Aktienrechtliche KlagenEinleitung zu Aktienrechtlichen KlagenAutoren:UnternehmensversicherungenEinleitung zu Versicherungen für UnternehmenAutoren:ZweigniederlassungEinleitung zur Zweigniederlassung
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht