Besteuerung des Rechtsträgers
Die SICAF ist als Aktiengesellschaft (AG) eine juristische Person, auf die die Unternehmenssteuern anwendbar sind. – Die Besteuerung der SICAF folgt nicht der mit dem KAG neu eingeführten sog. transparenten Besteuerung (Steuertransparenz).
Besteuerung des Anteilsinhabers
Der Kapitalertrag ist einkommenssteuerpflichtig; der Anteilswert per 31.12. ist vermögenssteuerpflichtig.
Aus Sicht des Anlegers sind steuerfreie Kapitalgewinne dem steuerbaren Vermögensertrag vorzuziehen. Für die Steuerfreiheit der Kapitalgewinne ist aber die getrennte Ausschüttung bzw. bei Thesaurierung der getrennte Ausweis entscheidend. Ohne Beachtung dieser Voraussetzungen unterliegen die so erzielten Kapitalgewinne für den Anleger der Einkommenssteuer.
Bei der SICAF wird die Rückgabe der Beteiligungsanteile als steuerbarer Vermögensertrag (Liquidationsdividende) betrachtet; es ist daher zu prüfen, ob die Anteile anstelle einer Rückgabe besser an Dritte veräussert werden.
Weiterführende Informationen
ESTV-Kreisschreiben Nr. 25: Besteuerung kollektiver Kapitalanlagen und ihrer Anleger (05.03.2009)
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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