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SICAF: Investmentgesellschaft mit festem Kapital

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STEUERN

Rechtsgebiet:
SICAF: Investmentgesellschaft mit festem Kapital
Stichworte:
Investmentgesellschaft mit variablem Kapital, SICAV
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Besteuerung des Rechtsträgers

Die SICAF ist als Aktiengesellschaft (AG) eine juristische Person, auf die die Unternehmenssteuern anwendbar sind. – Die Besteuerung der SICAF folgt nicht der mit dem KAG neu eingeführten sog. transparenten Besteuerung (Steuertransparenz).

Besteuerung des Anteilsinhabers

Der Kapitalertrag ist einkommenssteuerpflichtig; der Anteilswert per 31.12. ist vermögenssteuerpflichtig.

Aus Sicht des Anlegers sind steuerfreie Kapitalgewinne dem steuerbaren Vermögensertrag vorzuziehen. Für die Steuerfreiheit der Kapitalgewinne ist aber die getrennte Ausschüttung bzw. bei Thesaurierung der getrennte Ausweis entscheidend. Ohne Beachtung dieser Voraussetzungen unterliegen die so erzielten Kapitalgewinne für den Anleger der Einkommenssteuer.

Bei der SICAF wird die Rückgabe der Beteiligungsanteile als steuerbarer Vermögensertrag (Liquidationsdividende) betrachtet; es ist daher zu prüfen, ob die Anteile anstelle einer Rückgabe besser an Dritte veräussert werden.

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