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Sicherheiten / Sicherungsmittel

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Patronatserklärung

Rechtsgebiet:
Sicherheiten / Sicherungsmittel
Stichworte:
Sicherheiten, Sicherungsmittel
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Die Patronatserklärung charakterisiert sich in folgenden Punkten:

Begriff

  • Garantieähnliche Erklärung
  • Synonyme
    • Letter of Comfort
    • Letter of Responsibility
    • Letter of Awareness
  • Begriff im Sinne einer Absichtserklärung
    • Letter of intent (lettre d‘intention)

Gesetzliche Grundlage

  • keine

Abgrenzungen

  • Bürgschaft (OR 493 Abs. 1)
    • =   Verpflichtung des Bürgen gegenüber dem Gläubiger des Hauptschuldners, für dessen Schuld einzustehen
    • buergschaft.ch/
  • Gentlemen’s Agreement
    • =   unverbindliche, mündliche auf gegenseitigem Vertrauen beruhende Erklärung
  • Durchgriff
    • =   Haftung mit dem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft bei nicht ausreichendem Gesellschaftsvermögen, unter bestimmten Voraussetzungen (zB bei Nichtbeachtung der Unabhängigkeit der Rechtsträger durch den Haftenden) (= Durchgriffshaftung)

Rechtsnatur

  • Garantievertrag oder
  • Vertrag zugunsten Dritter (OR 112)

Ziele

  • Sicherung fremder Verbindlichkeiten
  • Konzernobergesellschaft steht für ihre Tochtergesellschaft gegenüber Dritten ein

Motive

  • Erleidung von Nachteilen / Wertverlust, für den Fall der Nichtabgabe der Patronatserklärung
  • zB Beteiligungsverlust, wenn die Tochtergesellschaft infolge Überschuldung zur Bilanzdeponierung oder Insolvenzerklärung gezwungen wäre

Bedeutung

  • Starke Bedeutungszunahme
  • Die Patronatserklärung ist vor allem im Zusammenhang mit Konzernen anzutreffen 

Inhalt

Form

  • Formfreiheit
  • Erklärungsabgabe in der Praxis meistens schriftlich
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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