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Stempelabgabe

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A) Emissionsabgabe (Kapitalbeschaffung)

Rechtsgebiet:
Stempelabgabe
Stichworte:
Stempelabgabe
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Emissionsabgabe: auch Emissionsstempel genannt

Begriff

Die Emissionsabgabe ist eine von der Schweiz. Eidgenossenschaft auf Leistung von Eigenkapital durch inländischen Kapitalgesellschaften und Genossenschaften (Ausgabe von Beteiligungsrechten, Gewährung von Zuschüssen, Mantelhandel) erhobene und von der Gesellschaft bzw. Genossenschaft zu bezahlende Steuer.

Grundlagen

Besteuerungsgrundlage bildet das eidgenössische

  • Bundesgesetz über die Stempelabgaben vom 27.06.1973 (StG).

Steuerobjekt

Grundsatz

Steuerobjekte sind die

  • Entgeltliche oder unentgeltliche Begründung bzw. Erhöhung von Nennwert von Beteiligungsrechten[1]
  • Zuschüsse (Agio)[2]
  • Mantelhandel[3]
  • Ausgabe von inländischen Obligationen[4]
  • Ausgabe von inländischen Geldmarktpapieren[5].

Ausnahmetatbestand

Die Emissionsangabe entfällt, wenn die Unternehmung Beteiligungsrechte im Zusammenhang mit ihrer Umgestaltung oder Restrukturierung herausgibt.

Steuersubjekt

Steuersubjekt ist die Gesellschaft bzw. Genossenschaft, deren Beteiligungsrechte verändert werden.

Steuersätze

Steuerraten

Beteiligungsrechte                                           1 %

Anleihensobligationen                                     0.12 %

Geldmarktpapiere                                            0.06 %.

Freibetrag                                                       CHF 1 Mio.

__________________

[1] gleichgestellt sind Nennwerterhöhungen

[2] dazu zählen auch à fonds perdu-Beiträge und Forderungsverzichte; echte Darlehen an die Gesellschaft unterliegen nicht dem Emissionsstempel

[3] Behandlung wie die Neuausgabe dieser Beteiligungsrechte; beim Mantelhandel haftet der Veräusserer mit der veräusserten Gesellschaft für den Emissionsstempel.

[4] Die Abgabe durch die inländische Emittentin ist unabhängig von ihrer Rechtsform geschuldet.

[5] Die Abgabe durch die inländische Emittentin ist unabhängig von ihrer Rechtsform geschuldet.

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