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Stempelabgabe

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Fazit

Rechtsgebiet:
Stempelabgabe
Stichworte:
Stempelabgabe
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Zu lit. A + B:

Bei der Stempelabgabe empfiehlt es sich, vor Realisation des Geschäftsvorfalles kundig zu machen, ob dieser zu einer Abgabepflicht führt und wenn ja, in welcher Höhe.

Zu lit. B:

Durch geeignetes Vorgehen im internationalen Kontext kann die Umsatzabgabe (Umsatzstempel) möglicherweise vermieden werden.

Zu lit. C:

Bei einem ausländischen Versicherer ist zu klären, wer die Stempelabgabe abführt; zur Vermeidung einer Doppelzahlung sollte die Organisation des Versicherers Gewähr bieten, dass sie die Stempelabgabe abliefert.

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