Definition Steuerverfahren
Kurzdefinition
- Steuerverfahren = Verfahren zur Festsetzung der betraglichen Steuerschuld im Einzelfall
Langdefinition
- Das «Veranlagungsverfahren» umfasst alle formellen Abläufe für die Feststellung der Steuerbemessungsgrundlage, wobei die betreffenden Steuergesetze die Verfahrensrechte und -pflichten der Steuerbehörde einerseits und des Steuerpflichtigen anderseits regeln.
- Vgl. auch
Synonyme
- Steuerrechtliches Veranlagungsverfahren
- Steuererhebungsverfahren
Fremdsprachbegriffe
- Französisch
- Italienisch
- Procedure fiscali
- Englisch
- Tax proceedings
Definition Steuerveranlagung
Kurzdefinition
- Steuerveranlagung = Feststellung, ob und wenn ja, in welcher Höhe eine Steuerschuld besteht
Langdefinition
- Unter «Steuerveranlagung» versteht man die Festsetzung des Betrags der Steuerschuld bezüglich eines bestimmten Steuerpflichtigen, in zwei Phasen:
- 1. Festsetzung der Steuerfaktoren, die als Berechnungsgrundlage dienen:
- Privatperson: Einkommen und Vermögen
- Juristische Person: Gewinn und Kapital
- 2. Bestimmung des Steuerbetrags
- 1. Festsetzung der Steuerfaktoren, die als Berechnungsgrundlage dienen:
Synonyme
- Veranlagung
- Steuerveranlagungsverfahren
- Steuerrechtliches Veranlagungsverfahren
- Steuererhebung
Fremdsprachbegriffe
- Französisch
- Taxation fiscale
- Italienisch
- Accertamento fiscale
- Englisch
- Tax assessment
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Steuerabkommen Schweiz - Deutsch...Einleitung zum Steuerabkommen Schweiz R...Autoren:Steuerstandort SchweizEinleitung zum Steuerstandort SchweizAutoren:QuellensteuernEinleitung zu Quellensteuern in der SchweizAutoren:PauschalsteuernEinleitung zu Pauschalsteuern / Pauschalbe...Autoren:VerrechnungssteuernEinleitung zu VerrechnungssteuernAutoren:SteuerstrafrechtEinleitung zum Steuerstrafrecht Schweiz
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht