Konkubinatspaare werden getrennt besteuert, auch wenn sie in tatsächlicher Hinsicht eine eheähnliche und ggf. eine wirtschaftliche Einheit bilden wie Ehepaare.
Bemerkung
Um eine steuerliche Benachteiligung der verheirateten Paare, aufgrund der Addition ihrer Einkommen, gegenüber Konkubinatspaaren zu verhindern, haben Bund und Kantone – zusätzlich zu eventuellen Abzügen – gewisse Erleichterungen zugunsten von Ehepaaren und Einelternfamilien eingeführt:
- Doppeltarif (Vorzugstarif)
- Splittingverfahren
- Besteuerung nach Konsumeinheiten
- usw.
Politische und gesetzliche Willensbildung hinsichtlich der Familienbesteuerung ist seit Jahren im Gange:
Weiterführende Informationen
- Steuern – Heiratsstrafe: Ständerat weist Bundesrats-Vorschlag zur Familienbesteuerung zurück
- Steuern – Heiratsstrafe: BR verabschiedet Zusatzbotschaft zur Beseitigung der „Heiratsstrafe“
- Steuerrecht – Heiratsstrafe: BR bestimmt weiteres Vorgehen nach Abstimmungs-Aufhebung
- Steuern – Heiratsstrafe: Gutachter empfiehlt breitere Datenbasis für ESTV
- Staatsrecht – Volksinitiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“: Abstimmung aufgehoben
- Konkubinat – Vorsorge, Erbrecht und Steuern
Das politische Traktandum „Heiratsstrafe“ kann durchaus Gesetzgebungs-Reflexwirkung auf Konkubinatspaare haben.
Weiterführende Informationen
- Steuern
- Konkubinat – Vorsorge, Erbrecht und Steuern
- Details vide “Dossier Steuerinnformation“, lit. D («Einzelne Steuern», «Die Einkommenssteuer natürlicher Personen»)
- Dossier Steuerinformationen | estv.admin.ch
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.