Funktion
Direkte Bundessteuer (dBSt)
- Natürliche Personen
- Die von den natürlichen Personen geschuldete dBSt wird aufgrund des effektiv während des Steuerjahrs erzielten Einkommens jährlich veranlagt und erhoben
- Vorbehalten bleibt für ausländische Mitarbeiter, die sich noch nicht 5 Jahre in der Schweiz aufhalten, die Quellensteuer
- Juristische Personen
- Die juristischen Personen sind der Gewinnsteuer unterstellt
- Kapital und Vermögen werden nicht durch die dBSt erfasst
- Bei den juristischen Personen wird sie für jede Steuerperiode, welche dem Geschäftsjahr entspricht, festgelegt (vgl. Ziffer 4.7)
- Die dBSt wird jährlich von den Kantonen unter Aufsicht des Bundes veranlagt und bezogen (Art. 2 DBG)
Hinweis
- Seit Inkrafttreten der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) am 01.01.2008 liefert jeder Kanton dem Bund ab:
- 83 % des von ihm bezogenen Steuerbetrags, der Bussen sowie der Zinsen
- Den Kantonen verbleibt damit ein „Kantonsanteil“ von 17 %.
Anschrift
Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV)
Eigerstrasse 65
3003 Bern
Tel. +41 58 462 71 06
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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