Das geltende System der Ehepaar- und Familienbesteuerung ist sehr umstritten:
- Bundesrat / Vernehmlassung 2006
- Der Bundesrat eröffnete daher im Dezember 2006 die Vernehmlassung zum Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung
- Uneinheitliches Vernehmlassungsergebnis
- Das Vernehmlassungsverfahren hat zu keiner klaren politischen Wahl geführt, weshalb der Bundesrat auf einen Umbau des Besteuerungssystems verzichtete, aber nicht ganz:
- Verringerung der Steuerbelastung von Familien mit Kindern
- Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern per 01.01.2011
- Einführung eines sog. „Elterntarifs „, zusätzlich zum Grundtarif und zum Tarif für Verheiratete
- Der „Elterntarif“ gilt für verheiratete Paare und für Alleinstehende, die mit Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen in einem gemeinsamen Haushalt wohnen (DBG 36 Abs. 2bis)
- Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern per 01.01.2011
- CVP-Volksinitiative
- Die Volksinitiative für Ehe und Familie gegen die Heiratsstrafe wurde vom Souverän knapp verworfen
- Die Abstimmung wegen Unzulänglichkeiten des Bundesrates durch das Bundesgerichtes aufgehoben
- Seither tun sich Bundesrat und Parlament schwer, das berechtigte Bedürfnis der den Staat tragenden, verheirateten Volksschicht (mit Kindern) systemgerecht zu berücksichtigen.
Weiterführende Informationen
- Steuern – Heiratsstrafe: Ständerat weist Bundesrats-Vorschlag zur Familienbesteuerung zurück
- Steuern – Heiratsstrafe: BR verabschiedet Zusatzbotschaft zur Beseitigung der „Heiratsstrafe“
- Steuerrecht – Heiratsstrafe: BR bestimmt weiteres Vorgehen nach Abstimmungs-Aufhebung
- Steuern – Heiratsstrafe: Gutachter empfiehlt breitere Datenbasis für ESTV
- Staatsrecht – Volksinitiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“: Abstimmung aufgehoben
- Konkubinat – Vorsorge, Erbrecht und Steuern
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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