Einleitung
Es sind je nach Banken- und Kreditnehmer-Verhältnissen unterschiedliche Stillhalteabkommens-Arten anzutreffen. Ein Default-Fall kann, muss aber nicht alle Stillhalteabkommens-Arten durchlaufen.
Die einzelnen Arten von Stillhalteabkommen sind:
Es ist nicht zwingend, dass ein vorläufiges oder informelles Stillhalteabkommen in ein formelles Stillhalteabkommen überführt wird. Die Parteien, meistens die Banken, können konstatieren, dass die Voraussetzungen für eine Überführung in ein Formelles Stillhalteabkommen nicht gegeben sind. Meistens bedeutet dies für den Kreditnehmer, dass über sein Vermögen der Konkurs eröffnet wird, sofern und soweit er nicht von sich aus Abwehrmassnahmen wie sofortige Sanierung, Konkursaufschub, Nachlassstundung u.ä. einleitet.
Weiterführende Informationen
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