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Subunternehmer / Subunternehmerhaftung / Erstunternehmerhaftung

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SUBUNTERNEHMER

Rechtsgebiet:
Subunternehmer / Subunternehmerhaftung / Erstunternehmerhaftung
Stichworte:
Subunternehmer
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Definition

Der Subunternehmer führt aufgrund eines Werkvertrages (OR 363) oder Innominatkontraktes mit Werkvertrags-Elementen (vgl. Subunternehmervertrag) mit dem Erstunternehmer Arbeiten aus, die der Erstunternehmer seinem Besteller (Bauherrn) schuldet.

Der Subunternehmer ist Erfüllungsgehilfe des Erstunternehmers (OR 101).

Gesetzliche Grundlagen

  • OR 363 ff. (Werkvertragsrecht)
  • OR 101 (Hilfspersonenhaftung)
  • … (Entsendegesetz)

Subunternehmer-Kette

Subunternehmer-Kette (1)

Subunternehmer-Kette (2)

Abgrenzung zum Arbeitnehmer

Der Subunternehmer ist nicht Arbeitnehmer. Es liegt kein für das Arbeitsverhältnis typische Subordinationsverhältnis, bzw. keine Treuepflicht und keine Fürsorgepflicht vor.

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