Ob ein Subunternehmer-Beizug zulässig ist, beurteilt sich nach:
Individuelle Vertragsabrede
- Subunternehmer-Beizugs-Verbot
- Subunternehmer-Beizugs-Recht
- Subunternehmer-Beizugs-Pflicht
Art. 29 Abs. 3 der SIA-Norm 118
Subunternehmer-Beizug erlaubt, wenn Werkvertrag dies vorsieht oder Bauherr dies erlaubt.
AGB‘s / Submissionsordnungen der Gemeinden
OR 364 II
- Subunternehmer-Beizug unter Leitung des Hauptunternehmers erlaubt
- Subunternehmer-Beizug erlaubt, wenn es auf die persönlichen Eigenschaften des Hauptunternehmers nicht ankommt