Trotz Vielfalt lassen sich 4 Grundtypen in rechtlicher Hinsicht ausmachen:
- vertragsrechtliches Modell
- sachenrechtliches Modell
- gesellschaftsrechtliches Model2
- Modell „unicorporated members club with trustee3
2 basierend auf einer Gesellschaft mit oder ohne Rechtspersönlichkeit
3 Dieses Modell war bis zur Ratifizierung des Haager Uebereinkommens über die Anerkennung von Trusts durch die Schweiz hier nicht möglich.