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Timesharing

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Austauschvertrag

Rechtsgebiet:
Timesharing
Stichworte:
Timesharing
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vertragspartner:

  • Austauschpool
  • Erwerber/Nutzer

Rechtsnatur:

  • Vertragsrecht (Innominatkontrakt aus Tausch, Reiseveranstaltungsvertrag + Timesharing-Vertrag [Unterschied zu Anbieter-Timesharing-Vertrag: Austauschpool erbringt Leistung nur einmal und ist nicht Leistungsträger])

Vertragsinhalt:

  • Erwerber muss Austauschpool sein jährliches
  • Ferienrecht verschaffen
  • Zahlungspflichten gegenüber dem Modell bleiben beim Erwerber
  • Erwerber hat Austauschpool allf. notw. Legitimationspapiere zu übergeben
  • Erwerber hat Verhaltensregeln zu befolgen
  • Austauschpool hat Erwerber jährliche Ferienrechte zu verschaffen

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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