Aktuelle Situation:
Grundsätzlich ist der Trust in der Schweizer Rechtsordnung nicht vorgesehen, er ist jedoch wirtschaftliche und rechtliche Realität. Die dem Trust eigene Spaltung des Eigentums ist der eigentliche Grund dafür, weshalb sich eine Transformation der Rechtsverhältnise des Trusts in das Zivilrecht Kontinentaleuropas so schwierig darstellt. Trotzdem wurden Trusts in der Schweiz schon seit längerem weit gehend anerkannt. NurSonderformen des Trusts, denen das Element der Verselbstständigung fehlt, d.h. bei welchen es sich eher um ein fiduziarisches Vertragsverhältnis handelt, waren bis vor kurzem nicht anerkannt.
Dank dem Haager Trust-Abkommen (Inkrafttreten für die Schweiz: 1. Juli 2007) ist die Rechtssicherheit nun endlich höher. Erstens wird darin der Trust als Rechtsform in der Schweiz offiziell anerkannt, zweitens wird festgelegt, welches ausländische Recht jeweils angewendet werden soll. Überdies ist die Unterscheidung von Trusts mit gesellschaftsähnlichen und solchen mit vertragsähnlichen Strukturen damit hinfällig; in der Schweiz sind somit endlich auch letztere zulässig.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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