LAWINFO

Unerlaubte Handlung

QR Code

Tierhalterhaftung (OR 56)

Rechtsgebiet:
Unerlaubte Handlung
Stichworte:
Unerlaubte Handlung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Voraussetzungen 

Der Halter eines Tieres haftet für den von diesem angerichteten Schaden, wenn er nicht nachweist, dass er alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt in der Verwahrung und Beaufsichtigung des Tieres angewendet hat oder, dass der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt eingetreten wäre.

Haftpflichtvoraussetzungen sind:

  • Schaden durch Verhalten eines Tieres
  • Kausalität
  • Widerrechtlichkeit
  • Tierhalterverhältnis

Tierhalter ist, wer die tatsächliche Gewalt über das Tier hat bzw. wer den Nutzen an ihm hat. Halter ist immer dessen Besitzer, muss somit nicht dessen Eigentümer sein. Sind mehrere Personen (z. B. Ehegatten) Halter desselben Tieres, so haften sie solidarisch.

Die Schädigung muss auf eine typische Tiergefahr zurückzuführen sein. Als solche kommen in Betracht: Schlagen, Beissen, Kratzen usw. Die ist nicht der Fall, wenn der Herr das Tier als Werkzeug benutzt und auf eine Person gehetzt hat. Es greift die Verschuldenshaftung nach OR 41.

Haftungsbefreiung

Auch bei der Tierhalterhaftung besteht ein Entlastungsbeweis. Der Tierhalter kann sich von der Haftpflicht befreien, wenn er beweist, dass der Schaden auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt eingetreten wäre bzw. dass die gebotene Sorgfalt (Verwahrung, Beaufsichtigung, Behandlung des Tieres) angewendet hat.

Regress

OR 56 II räumt dem Tierhalter ein Regressrecht ein, wenn das Tier von einem Dritten oder durch ein anderes Tier gereizt worden ist. Dies Bestimmung will ein besonderes Regressrecht schaffen.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.