Der Kausalzusammenhang ist eine Voraussetzung der Haftpflicht. Es geht um die Beziehung zwischen Schadensursache und Schaden.
Das schädigende Ereignis bzw. die Schadensursache (eine Handlung oder eine Unterlassung) muss nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und nach der allgemeinen Erfahrung des Lebens geeignet sein, einen Erfolg von der Art des eingetretenen (Schaden) herbeizuführen bzw. zu begünstigen.
Der Kausalzusammenhang kann unterbrochen werden durch
- Selbstverschulden
- Drittverschulden
- Schweres Verschulden eines Dritten kann den adäquaten Kausalzusammenhang unterbrechen,
- wenn es (Mit-) Ursache der Schädigung war;
- und dessen Einfluss intensiver erscheint, als derjenige des Haftpflichtigen.
- Schweres Verschulden eines Dritten kann den adäquaten Kausalzusammenhang unterbrechen,
Nicht nur eine Handlung, sondern auch eine Unterlassung kann kausale Schadensursache sein. Besteht eine Pflicht zum Handeln, so kann die Unterlassung der vorgeschriebenen Handlung Schadensursache sein. Zu fragen ist: Wäre es auch zum Schaden gekommen, wenn die unterlassene Handlung vorgenommen worden wäre?
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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