Der Kausalzusammenhang ist eine Voraussetzung der Haftpflicht. Es geht um die Beziehung zwischen Schadensursache und Schaden.
Das schädigende Ereignis bzw. die Schadensursache (eine Handlung oder eine Unterlassung) muss nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und nach der allgemeinen Erfahrung des Lebens geeignet sein, einen Erfolg von der Art des eingetretenen (Schaden) herbeizuführen bzw. zu begünstigen.
Der Kausalzusammenhang kann unterbrochen werden durch
- Selbstverschulden
- Drittverschulden
- Schweres Verschulden eines Dritten kann den adäquaten Kausalzusammenhang unterbrechen,
- wenn es (Mit-) Ursache der Schädigung war;
- und dessen Einfluss intensiver erscheint, als derjenige des Haftpflichtigen.
- Schweres Verschulden eines Dritten kann den adäquaten Kausalzusammenhang unterbrechen,
Nicht nur eine Handlung, sondern auch eine Unterlassung kann kausale Schadensursache sein. Besteht eine Pflicht zum Handeln, so kann die Unterlassung der vorgeschriebenen Handlung Schadensursache sein. Zu fragen ist: Wäre es auch zum Schaden gekommen, wenn die unterlassene Handlung vorgenommen worden wäre?
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:D & O – Directors and Office...Einleitung zur OrganhaftpflichtversicherungAutoren:Ungerechtfertigte BereicherungEinleitung zur Ungerechtfertigten Bereiche...Autoren:Produktehaftung / Produktehaftpf...Einleitung zu Produktehaftung / Produkteha...Autoren:ÜberschuldungskriseEinleitung zur ÜberschuldungskriseAutoren:LiquiditätskriseEinleitung zur LiquiditätskriseAutoren:WerkeigentümerhaftungFokus Werkeigentümerhaftung
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht