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Unerlaubte Handlung

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Widerrechtliche Handlung

Rechtsgebiet:
Unerlaubte Handlung
Stichworte:
Unerlaubte Handlung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Eine Ersatzpflicht entsteht bei einer schädigenden Handlung (bzw. Unterlassung, wo Handeln geboten war) grundsätzlich nur, soweit diese widerrechtlich erfolgte, d.h.

  • Verletzung eines absolut geschützten Rechtsguts;
    • z.B. Leib, Leben, Eigentum
  • bzw. (bei rein materieller Schädigung) die Verletzung einer Rechtsnorm, die das verletzte Rechtsgut schützen sollte.

Soweit kein absolutes, sondern nur ein relatives Recht verletzt wird, kann die Widerrechtlichkeit nur im Verstoss gegen eine Schutznorm liegen. Die Frage wird aktuell bei sogenannten reinen Vermögensschäden. Die Schutznormen sind v.a. im Bereich des StGB zu finden (Betrug, Veruntreuung, ungetreue Geschäftsführung, etc.).

Die gültige Einwilligung in die Verletzung schliesst die Widerrechtlichkeit aus, wobei in die Verletzung einiger höchstpersönlicher Rechtsgüter nur aus gutem Grund (Körperverletzung) oder gar nicht (Tötung) eingewilligt werden kann. 

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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