Wer ungerechtfertigt aus dem Vermögen eines andern bereichert worden ist, hat die Bereicherung zurückzuerstatten.
Eine ungerechtfertigte Bereicherung wird dann angenommen, wenn
- zwischen zwei Personen eine Vermögensverschiebung stattgefunden bzw. sich die eine Person zu Lasten der anderen Person einen Vorteil verschafft hat
- und ein hinreichender Rechtsgrund dafür nicht gegeben ist.
Ungerechtfertigte Bereichung
Unter ungerechtfertigter Bereicherung versteht man das Erlangen eines Vermögensvorteils (gleich welcher Art), ohne dass hierfür eine rechtliche Grundlage besteht.
Anspruch aus ungerechtfertigter Bereichung
Der Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung hat den Zweck, eine nicht gerechtfertigte Vermögensverschiebung auszugleichen.
Nach einer anderen Terminologie wird der Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung auch „Kondiktion“ genannt.
Bereicherungsausgleich
Der Bereicherungsausgleich korrigiert eine Vermögenslage, die aus einer ungerechtfertigten Vermögensverschiebung resultiert.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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