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Unternehmensfusion

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Quasifusion (Shares for Shares)

Rechtsgebiet:
Unternehmensfusion
Stichworte:
Unternehmensfusion
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Quasifusion («Shares for Shares»)

Typuskriterien:
  • Share deal
  • Kauf von 100 % der Aktien
    • Aktientausch (Gesellschafter der übernommenen Gesellschafter erhalten Anteile der übernehmenden Gesellschaft) und
    • Zahlung in cash (insbesondere Ausgleichszahlungen)
  • Zielgesellschaft wird zur Tochtergesellschaft
  • Nicht Regelgegenstand des FusG
Gesellschafter:
  • Zahlung in cash:
    • Der Personenkreis setzt sich nur aus den Anteilsinhabern der übernehmenden Gesellschafter zusammen
  • Aktientausch:
    • Der Personenkreis bei beiden Gesellschaften wird identisch, oft aber umfangreicher
Komplexität:
  • Zahlung in cash:
    • gering
  • Aktientausch:
    • komplexer, bewertungsabhängig, späteres squeeze out-Risiko?
Verbreitung:
  • Mittel und temporär
  • Früher oder später folgt meistens die echte Fusion
Ersatzvorgehen: echte Fusion

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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