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Quasifusion («Shares for Shares»)
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Typuskriterien: |
- Share deal
- Kauf von 100 % der Aktien
- Aktientausch (Gesellschafter der übernommenen Gesellschafter erhalten Anteile der übernehmenden Gesellschaft) und
- Zahlung in cash (insbesondere Ausgleichszahlungen)
- Zielgesellschaft wird zur Tochtergesellschaft
- Nicht Regelgegenstand des FusG
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Gesellschafter: |
- Zahlung in cash:
- Der Personenkreis setzt sich nur aus den Anteilsinhabern der übernehmenden Gesellschafter zusammen
- Aktientausch:
- Der Personenkreis bei beiden Gesellschaften wird identisch, oft aber umfangreicher
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Komplexität: |
- Zahlung in cash:
- Aktientausch:
- komplexer, bewertungsabhängig, späteres squeeze out-Risiko?
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Verbreitung: |
- Mittel und temporär
- Früher oder später folgt meistens die echte Fusion
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Ersatzvorgehen: |
echte Fusion |
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