Das Fusionsgesetz (FusG 3 Abs. 1) unterscheidet in folgende grundsätzlichen Fusionsarten:
- Absorption (auch: Annexion)
- Kernelemente (Meccano)
- Eine Gesellschaft übernimmt eine oder mehrere andere Gesellschaften
- Die übernehmende Gesellschaft besteht fort
- Die andere(n) Gesellschaft(en) geht / gehen unter
- Praxis
- In der Praxis bevorzugte Anwendung, auch bei gleich starken Unternehmen, meist unter reputationsbedingter Gleichstellungs-Betonung als „merger among equals“
- Firma-Fragen bleiben zentral und führen wegen der Marktakzeptanz und Wiedererkennbarkeit oft zu einem „Doppelnamen“
- Formal-rechtliche Aspekte (Verfahren) rücken in den Hintergrund
- Umgekehrte Tochterfusion (sog. „reverse merger“)
- Die Fusionspartner gründen eine gemeinsame Tochtergesellschaft (TG), zur Vorbereitung der Fusion
- Massive Kapitalerhöhung
- Übernahme der beiden Muttergesellschaft (MG)
- Abgrenzung
- Der „reverse merger“ ist von der „Mutter-Tochter-Fusion“, welche womöglich von gesetzlichen Erleichterungen profitiert (vgl. FusG 23 f.), abzugrenzen
- Anwendungsbeispiele
- Novartis
- UBS
- Batigroup
- uam
- Die Fusionspartner gründen eine gemeinsame Tochtergesellschaft (TG), zur Vorbereitung der Fusion
- Kernelemente (Meccano)
- Kombination
- Kernelemente (Meccano)
- Zwei oder mehrere Gesellschaften werden in einer neu gegründeten Gesellschaft vereinigt
- Alle bisherigen Gesellschaften gehen unter bzw. in der neu gegründeten Gesellschaft auf
- Praxis
- Seltenere Anwendung
- Kernelemente (Meccano)
Literatur
- MEIER-HAYOZ ARTHUR / FORSTMOSER PETER / SETHE ROLF, Schweizerisches Gesellschaftsrecht, 12. Vollständig neu bearbeitete Auflage, Bern 2018, § 25, II. Fusion, S. 873 f., Rz 33 ff.
- MEYER MIRYAM, Rechtsrisiken und Rechtsrisikomanagement bei M&A-Transaktionen, Diss. Zürich 2013 = ZStP 256)
- TANNO CHRISTIAN, Break-up fee-Vereinbarungen in Unternehmenszusammenschlussverträgen, Diss. Zürich 2012 = SSHW 307
- THEUS SIMONI FABIANA, Fusions-, Spaltungs- und Vermögensübertragungsverträge aus Sicht der Gesellschaft und der Gesellschafter, in: GesKR 2017, S. 409 ff.