Die Fusion von Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz mit solchen mit Sitz im Ausland (sog. „grenzüberschreitende Fusion“ oder „Emigrationsfusion“) wird durch IPRG 163a ff. geregelt.
Literatur
- Allgemein
- HUBATKA JUDITH / WERDER-STERN ANDREA, Der Gläubigerschutz bei Emigrationstatbeständen unter FusG i.V.m. IPRG (Sitzverlegung, Fusion, Spaltung), in: REPRAX 2014, Heft 1, S. 1 ff.
- MALACRIDA RALPH, Cross-Border Mergers and Migrations, GesKR 2014, S. 199 ff.
- MEIER-HAYOZ ARTHUR / FORSTMOSER PETER / SETHE ROLF, Schweizerisches Gesellschaftsrecht, 12. Vollständig neu bearbeitete Auflage, Bern 2018, § 25, II. Fusion, S. 879 / Rz 65 f.
- Absorption einer Schweizer Gesellschaft durch eine Ausländische
- GNOS URS P. / KEISER BARBARA A., Pratical Aspects of Emigration Absorption Merger, GesKR 2013, S. 104 ff.
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