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Unternehmenspacht

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Begriffe

Rechtsgebiet:
Unternehmenspacht
Stichworte:
Unternehmenspacht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Pacht

Die Pacht ist die im Pachtvertrag vereinbarte Überlassung einer nutzbaren Sache resp. eines nutzbaren Rechtes, gegen Zahlung eines Entgelts (des Pachtzinses) während einer gewissen Zeit (Dauerschuldverhältnis).

Unternehmen

Ein Unternehmen ist ein System, welches aus Menschen, Anlagen, Guthaben und Schulden, Know-How, Kundenstamm, Informationen, Beziehungen, Goodwill und Geld zusammengesetzt ist.

Unternehmenspacht

Unternehmenspacht ist ein Dauerschuldverhältnis, wonach der Verpächter dem Pächter gegen Entgelt ein Unternehmen zum Gebrauch sowie Bezug der Erträge überlässt.

Pächter / Verpächter

Pächter / Verpächter sind die Parteien des Pachtvertrages. Es kann sich dabei um natürliche und auch juristische Personen handeln.

Weiterführende Informationen

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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