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Unternehmenspacht

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Begriffe

Rechtsgebiet:
Unternehmenspacht
Stichworte:
Unternehmenspacht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Pacht

Die Pacht ist die im Pachtvertrag vereinbarte Überlassung einer nutzbaren Sache resp. eines nutzbaren Rechtes, gegen Zahlung eines Entgelts (des Pachtzinses) während einer gewissen Zeit (Dauerschuldverhältnis).

Unternehmen

Ein Unternehmen ist ein System, welches aus Menschen, Anlagen, Guthaben und Schulden, Know-How, Kundenstamm, Informationen, Beziehungen, Goodwill und Geld zusammengesetzt ist.

Unternehmenspacht

Unternehmenspacht ist ein Dauerschuldverhältnis, wonach der Verpächter dem Pächter gegen Entgelt ein Unternehmen zum Gebrauch sowie Bezug der Erträge überlässt.

Pächter / Verpächter

Pächter / Verpächter sind die Parteien des Pachtvertrages. Es kann sich dabei um natürliche und auch juristische Personen handeln.

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