Der Verpächter hat v.a. folgende Rechte:
- Er ist berechtigt, das unbefristete Pachtverhältnis zu kündigen.
» Beendigung der Pacht
- Er hat ein Kontrollrecht,
- ob der Pächter die Pachtsache sorgfältig behandelt und für eine nachhaltige Ertragsfähigkeit sorgt (OR 283).
- sofern der Pachtzins auf dem Geschäftsergebnis beruht, hat der Pächter ihm Einblick in die Geschäftsbücher und -belege zu gewähren.