Der Rechtsformwechsel beinhaltet das bisherige, unpassend gewordene Rechtskleid durch ein anderes zu ersetzen.
Der zivilrechtliche Begriff der „Umwandlung“ ist nicht identisch mit jenem des Steuerrechts.
Zivilrechtlicher Begriff
Die Unternehmensumwandlung beinhaltet die Aenderung der Rechtsform einer Gesellschaft bei bleibendem Rechtsträger oder durch Uebertragung der assets auf einen neuen Rechtsträger.
Steuerrechtlicher Begriff
Der steuerrechtliche Begriff der „Umwandlung“ ist weitergehend als der zivilrechtliche. Die Steuerpraxis subsumiert unter dem Begriff der „Umwandlung“ nicht nur Rechtsformänderungen nach FusG 54, sondern alles was aus wirtschaftlicher Sicht einer Umwandlung gleichkommt wie:
- Vermögensübertragungen
- Verkäufe von assets zu Buchwerten
- Sacheinlagen
- uam.
Die Steuerpraxis denkt dabei nicht nach Abläufen, sondern nach dem Ergebnis.
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