Anforderungen
Die Gesellschaft
- muss den Umwandlungsplan, den Umwandlungsbericht und die der Umwandlung zu Grunde liegende Bilanz von einer zugelassenen Revisionsexpertin oder einem zugelassenen Revisionsexperten prüfen lassen (FusG 62 Abs. 1)
- als KMU kann auf die Prüfung verzichten, sofern alle Gesellschafterinnen und Gesellschafter zustimmen (FusG 62 Abs. 2)
- hat der Revisionsexpertin oder dem Revisionsexperten alle zweckdienlichen Auskünfte und Unterlagen geben (FusG 62 Abs. 3)
Prüfungsgegenstand
Die Revisionsexpertin oder der Revisionsexperte muss prüfen, ob
- die Voraussetzungen für die Umwandlung erfüllt werden
- insbesondere die Rechtsstellung der Gesellschafterinnen und Gesellschafter nach der Umwandlung gewahrt ist (FusG 62 Abs. 3)