Die Umwandlungsziele sind vielfältig:
Umwandlung Personengesellschaft in Kapitalgesellschaft:
- Kontinuität im Todesfall
- Kein Dahinfallen von Mandaten
- Keine Auflösung der Arbeitsverträge, die in Ansehen der Person geschlossen wurden etc.
- Fungibilität
- Verkauf (M&A)
- Nachfolgeregelung » Unternehmensnachfolge
- Vermeidung der Liquidationsbesteuerung
- Einziger Komplementär stirbt oder einer von 2 Kollektivgesellschaftern lebt ab
- Steuerfolgen inzwischen durch die Unternehmenssteuerreform II gemildert (Steueraufschub oder Bewertungsvorteile etc.)
- Steuervorteile für Inhaber, der in steuergünstiger Gemeinde wohnt
- Personengesellschaft
- Steuerausscheidung: 50 % am Sitz und 50 % am Wohnsitz (WS)
- Kapitalgesellschaft
- Lohn: 100 % bei WS steuerpflichtig
- Gewinn: 100 % am Gesellschaftssitz
- Dividendenbesteuerung an WS
» Dividendenbesteuerung
- Personengesellschaft
Umwandlung GmbH in AG:
GmbH mit eingeschränkten Möglichkeiten zur Unternehmensfinanzierung:
- Keine Verpfändung von Aktien möglich
- Reduzierte Sicherstellungsmöglichkeiten
Umwandlung AG in GmbH:
Ausländische Steuergesetzgebungen etc.