Umwandlungstypen
Unternehmensumwandlung zielt auf eine Rechtsformänderung. Dabei wird unterschieden in:
- Rechtsformwechselnde Umwandlung
- Übertragende Umwandlung
- Umwandlung durch Änderung bei den Gesellschaftern
Weiterführende Informationen
Im Einzelnen
Die Formen der Umwandlung lassen sich wie folgt differenzieren:
Rechtsformwechselnde Umwandlung:
- 1 Rechtsträger
- nur Rechtsform ändert
- alle vermögensrechtlichen Beziehungen bleiben
- alle mitgliedschaftsrechtlichen Beziehung bleiben
- keine Übertragung von Rechtsbeziehungen
- Gesellschafter bleiben Anteilsberechtigte desselben Rechtsträgers
Übertragende Umwandlung:
- 2 Rechtsträger
- Zielgesellschaft wird neu gegründet
- übertragende Gesellschaft wird aufgelöst/liquidiert
- Aktiven, Passiven und Verträge werden auf die Zielgesellschaft übertragen
- Anwendung bei der Umwandlung von Personengesellschaften (KlG und KmG) in Kapitalgesellschaften
Umwandlung durch Änderung bei den Gesellschaftern:
- Anwendung bei Umwandlung von Personengesellschaften in andere Personengesellschaften
- Anwendung von OR und nicht des FusG
- KlG zu KmG
- Eintritt eines Kommanditärs oder
- Gesellschaft wird zum Kommanditär
- KmG zu KlG
- Kommanditäre treten aus oder
- Alle Kommanditäre werden zu unbeschränkt haftenden Gesellschaftern
- KmG oder KlG zu Einzelfirma
- Alle Gesellschafter bis auf einen treten aus
- Umstritten/a.M.: Liquidation KmG oder KlG und neue Eintragung der Einzelfirma
- Anwendung bei Umwandlung der (sehr seltenen) KmAG in eine AG
- Anwendung des FusG
- Austritt aller Komplementäre
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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