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Unternehmensumwandlung

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KMU

Rechtsgebiet:
Unternehmensumwandlung
Stichworte:
Unternehmensumwandlung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Erleichterungen

Der Gesetzgeber hat für Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) diverse Erleichterungen vorausgesehen (vgl. FusG 61 Abs. 2, FusG 62 Abs. 2 und FusG 63 Abs. 2).

Voraussetzungen

Diese Erleichterungen setzen bei einem KMU voraus:

  • Gesellschaft, die keine Anleihensobligationen ausstehend hat
  • Keine Börsenkotierung
  • Zwei der nachgenannten Grössen dürfen in den zwei Vorjahren nicht überschritten worden sein (FusG 2 lit. e:
    • Bilanzsumme von CHF 20 Mio.
    • Umsatzerlös von CHF 40 Mio.
    • 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt
  • Zustimmung aller Gesellschafter (vgl. FusG 61 Abs. 2, FusG 62 Abs. 2 und FusG 63 Abs. 2)

Dispensationen

Die KMU sind im Umwandlungsverfahren von der Erstellung folgender Dokumente dispensiert:

  • Erstellung des Umwandlungsberichts (FusG 61 Abs. 2)
  • Prüfung der Umwandlungsbilanz, des Umwandlungsplans und Umwandlungsplans durch einen Revisionsexperten (FusG 62 Abs. 2)
  • Einsichtsverfahren der Gesellschafter (FusG 63 Abs. 2).

Für den Verzicht gelten Voraussetzungen und Form wie bei der Fusion (vgl. auch FusG 2 lit. e).

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