Anforderungen
Die Gesellschaft
- muss den Umwandlungsplan, den Umwandlungsbericht und die der Umwandlung zu Grunde liegende Bilanz von einer zugelassenen Revisionsexpertin oder einem zugelassenen Revisionsexperten prüfen lassen (FusG 62 Abs. 1)
- als KMU kann auf die Prüfung verzichten, sofern alle Gesellschafterinnen und Gesellschafter zustimmen (FusG 62 Abs. 2)
- hat der Revisionsexpertin oder dem Revisionsexperten alle zweckdienlichen Auskünfte und Unterlagen geben (FusG 62 Abs. 3)
Prüfungsgegenstand
Die Revisionsexpertin oder der Revisionsexperte muss prüfen, ob
- die Voraussetzungen für die Umwandlung erfüllt werden
- insbesondere die Rechtsstellung der Gesellschafterinnen und Gesellschafter nach der Umwandlung gewahrt ist (FusG 62 Abs. 3)
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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