LAWINFO

Unternehmensversicherungen

QR Code

Bauversicherungen

Rechtsgebiet:
Unternehmensversicherungen
Stichworte:
Unternehmensversicherungen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG
Übersicht Bauversicherungen
Gegenstand Beispiele Deckung Beschränkungen
Bauzeitversicherung Entstehendes Bauwerk Naturphänomene
Bauherren-Haftpflichtversicherung Haftpflichtansprüche aus Bauvorhaben, deckt das Risiko Bezieht sich jeweils auf ein Objekt
Baugarantie Mängel an neu gebautem Haus Beanspruchung der Sicherheitsleistung, an Stelle von der Mängelbehebung
  • In den Jahren 1-2: Haftung für offene Mängel,
  • in den Jahren 1-5: Haftung für versteckte Mängel
Werkeigentümerhaftung Herabfallende Ziegel von einem Haus Wert OR 58
Gebäude- und Elementarschaden-versicherung
  • Hochwasser
  • Felssturz
  • Erdrutsch
Elementarereignisse Elementarschäden umfassen nicht alle Folgen von Naturereignissen;
 
Versicherung kann Vergütung mengenmässig beschränken
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.