Anwendung allg. Arbeitsrechts
Es gelten grundsätzlich die allgemeinen Regeln des Arbeitsrechts.
Individuelle Regelung des Arbeitsverhältnisses
Funktionsabhängig ist die Festsetzung
- des Arbeitseinsatzes
- des Pensums
- des Lohnes
- der Ausgestaltung des Arbeitsvertrages
- etc.
Abschluss des Ehegattenarbeitsvertrages
vgl. Checkliste
Administrierung
Vergessen Sie nicht, das Arbeitsverhältnis mit der Ehefrau zu administrieren:
- Verbuchung des Lohnes unter den Gehältern als Betriebsaufwand
- AHV-Anmeldung
- Anmeldung bei der beruflichen Vorsorge (BVG)
- Versicherung (Betriebs- und Nichtbetriebsunfall, ev. Kollektivkrankenversicherung)
Weiterführende Informationen
Weitere Hinweise erhalten Sie aus den contents unserer Websites:
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