In aller Regel gelangt die Ehefrau kraft Heirat zum Unternehmen und nicht umgekehrt, wo sie zunächst Mitarbeiterin ist und später den Chef heiratet.
Im Falle der Mitarbeit der Ehefrau im Betrieb spricht vieles, nicht nur die soziale Absicherung und die finanzielle Abgeltung ihrer Leistung im Sinne des „neuen“ Eherechts (anstelle des „früheren“ unentgeltlichen ehelichen Beistands), dafür den Status zu formalisieren und ihre Funktion, namentlich bei Kaderstufe, zu legitimieren:
- durch konkrete Anstellung
- durch hierarchische Funktionsbezeichnung
- durch stufengerechten Ausweis im Organigramm
- durch Zeichnungsberechtigung.