Checkliste: Vermächtnis
- Verfügungsform
- Formgültigkeit
- Inhaltsgültigkeit
- Auslegung der Verfügung von Todes wegen
- Testament: gemäss Willensprinzip
- Erbvertrag: gemäss Vertrauensprinzip
- Abgrenzung Vorausvermächtnis – Teilungsregel
- Abgrenzung Vor- und Nachvermächtnis – Nutzniessungsvermächtnis
- Prüfung Vermächtnis-Art
- Barvermächtnis
- Sachvermächtnis
- Quotenvermächtnis
- Liberationsvermächtnis
- Versicherungsvermächtnis
- Untervermächtnis
- Verschaffungsvermächtnis
- Vorausvermächtnis
- Ersatzvermächtnis
- Vor- und Nachvermächtnis; Spezialform: „auf den Überrest
- Wahlvermächtnis
- Prüfung Vermächtnisbeschwerte Personen
- Einzelner oder mehrere Erbe
- Einzelner oder mehrere Vermächtnisnehmer
- Erbengemeinschaft
- Versicherer (ZGB 563 II, falls kein Anwendungsfall von Art. 78 des Bundesgesetzes vom 2. April 1908 über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz, VVG))
- Fälligkeit
- Vom Erblasser bezeichneter Zeitpunkt
- Subsidiär: Zeitpunkt Annahme Erbschaft durch Vermächtnisbeschwerte Person(en) bzw. Ablauf Ausschlagungsfrist
- Erfüllungshandlung
- Zahlung (Barvermächtnis)
- Besitzübergabe (bewegliche Sache)
- Grundbucheintrag (Grundstück)
- Zession (Forderung)
- Schulderlass (Liberationsvermächtnis)
- Pflichtteilsverletzung / Übermässigkeit
» Herabsetzungsvoraussetzungen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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