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Vermächtnis / Legat

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Checkliste

Rechtsgebiet:
Vermächtnis / Legat
Stichworte:
Legat, Vermächtnis
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Checkliste: Vermächtnis

  1. Verfügungsform
    1. Testament
    2. Erbvertrag
  2. Formgültigkeit
  3. Inhaltsgültigkeit
  4. Auslegung der Verfügung von Todes wegen
    1. Testament: gemäss Willensprinzip
    2. Erbvertrag: gemäss Vertrauensprinzip
    3. Abgrenzung Vorausvermächtnis – Teilungsregel
    4. Abgrenzung Vor- und Nachvermächtnis –  Nutzniessungsvermächtnis
  5. Prüfung Vermächtnis-Art
    •  Barvermächtnis
    • Sachvermächtnis
    • Quotenvermächtnis
    • Liberationsvermächtnis
    • Versicherungsvermächtnis
    • Untervermächtnis
    • Verschaffungsvermächtnis
    • Vorausvermächtnis
    • Ersatzvermächtnis
    • Vor- und Nachvermächtnis; Spezialform: „auf den Überrest
    • Wahlvermächtnis
  6. Prüfung Vermächtnisbeschwerte Personen
    • Einzelner oder mehrere Erbe
    • Einzelner oder mehrere Vermächtnisnehmer
    • Erbengemeinschaft
    • Versicherer (ZGB 563 II, falls kein Anwendungsfall von Art. 78 des Bundesgesetzes vom 2. April 1908 über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz, VVG))
  7. Fälligkeit
    • Vom Erblasser bezeichneter Zeitpunkt
    • Subsidiär: Zeitpunkt Annahme Erbschaft durch Vermächtnisbeschwerte Person(en) bzw. Ablauf Ausschlagungsfrist
  8. Erfüllungshandlung
    • Zahlung (Barvermächtnis)
    • Besitzübergabe (bewegliche Sache)
    • Grundbucheintrag (Grundstück)
    • Zession (Forderung)
    • Schulderlass (Liberationsvermächtnis)
  9. Pflichtteilsverletzung / Übermässigkeit
    » Herabsetzungsvoraussetzungen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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