Erbvertrag = Vertrag, womit eine Person bindende, (im Gegensatz zum Testament) nicht jederzeit frei widerrufbare Anordnungen über ihren Nachlass trifft (positiver Erbvertrag) oder von einem Erben einen Erbverzicht entgegennimmt (negativer Erbvertrag).
Positiver Erbvertrag:
Negativer Erbvertrag:
ÜBERSICHT: ERBVERTRAG | |
---|---|
Allgemeines zum Erbvertrag |
Vertragsaufhebung
|
Verfügungsfähigkeit
|
Aufbewahrung
|
Erbvertrags-Errichtung
|
Einlieferung und Eröffnung
|
Erbvertrags-Funktion
|
Vertragsauslegung
|
Erbvertrags-Arten
Positiver Erbvertrag: Negativer Erbvertrag: |
Erbvertrags-Mängel
Rechtsbehelfe bei Erbvertrags-Mängel
|
Weitere mögliche Erbvertrags-Inhalte
|
Schutz des Vertragspartners gegen spätere Verfügungen des Erblassers
Schutz des Erbauskaufenden bei Nichtleistung des Erbauskaufbetrages durch den Erblasser |
Checklisten: Erbvertrag
Muster (in Bearbeitung) |
Links mit weiterführenden Informationen
|