Die Vermögensübertragung nach FusG – eine vereinfachte Variante für die Rechtsnachfolge?
Seit Inkrafttreten des Fusionsgesetzes (FusG) am
01.07.2004 können Sachgesamtheiten oder auch einzelne Vermögenswerte mit dem System einer Universalsukzession vom veräussernden Rechtsträger auf den übernehmenden übertragen werden.
Die „Vermögensübertragung“ kann bei der Uebertragung von Immobilien, insbesondere bei der Veräusserung von Immobilienpaketen, kostensparend genutzt werden.
» Gesetzliche Grundlagen der Vermögensübertragung
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» Schutz der Arbeitnehmer bei Übertragung eines Geschäfts
Übertragung von Immobilien / Veräusserung von Immobilienpaketen
Die Vermögensübertragung kann bei der Übertragung von Immobilien, insbesondere bei der Veräusserung von Immobilienpaketen, kostensparend genutzt werden.
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