Die Verrechnungssteuer (VST) ist eine von der Schweiz. Eidgenossenschaft auf Erträgen bestimmter Kapitalanlagen beim Ertragsschuldner erhobene und vom Kapitalanleger unter gewissen Voraussetzungen zurückforderbare Quellensteuer.
Nicht verwechselt werden darf die „Verrechnungssteuer“ mit der „Quellensteuer (im engeren Sinne). Die „Quellensteuer“ (i.e.S.) ist die so benannte (Lohn-)Steuer, die nicht wie üblich vom Steuerpflichtigen deklariert und bezahlt, sondern – weil Steuersubjekt ein nicht niederlassungsberechtigter ausländischer Pflichtiger ist – von seinem Arbeitgeber ermittelt und durch Lohnabzug dem Fiskus zugeführt wird.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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